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Erster Abschnitt - Bildung und Zusammensetzung von Heimbeiräten
§ 1 Allgemeines
§ 2 Aufgaben der Träger
§ 3 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 4 Zahl der Heimbeiratsmitglieder
§ 5 Wahlverfahren
§ 6 Bestellung des Wahlausschusses
§ 7 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
§ 7a Wahlversammlung
§ 8 Mithilfe der Leitung
§ 9 Wahlschutz und Wahlkosten
§ 10 Wahlanfechtung
§ 11 Mitteilung an die zuständige Behörde
§ 11a Abweichende Bestimmungen für die Bildung des Heimbeirates
Heimmitwirkungsverordnung
(Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes - HeimmwV)
§ 8 Mithilfe der Leitung
Die Leitung des Heims hat die Vorbereitung und Durchführung der Wahl in dem erforderlichen Maße personell und sächlich zu unterstützen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.