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2. Abschnitt - Vergabe der Stipendien und Verteilung der Förderungsmittel
§ 11 Vergabe der Stipendien
§ 12 Verteilung der Förderungsmittel
§ 13 Erstmalige Gewährung des Stipendiums
§ 14 Verlängerung des Stipendiums
§ 15 Abschlußbericht
§ 16 Aufhebung des Bewilligungsbescheides und Rückzahlung
Graduiertenförderungsverordnung
(Verordnung über die Durchführung der Graduiertenförderung - GFV)
§ 16 Aufhebung des Bewilligungsbescheides und Rückzahlung
Die Entscheidung nach § 7b des Gesetzes trifft die für die Vergabe zuständige Stelle nach Anhörung des Stipendiaten.