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Abschnitt 2 - Individuelle Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit
§ 10 Individueller Auskunftsanspruch
§ 11 Angabe zu Vergleichstätigkeit und Vergleichsentgelt
§ 12 Reichweite
§ 13 Aufgaben und Rechte des Betriebsrates
§ 14 Verfahren bei tarifgebundenen und tarifanwendenden Arbeitgebern
§ 15 Verfahren bei nicht tarifgebundenen und nicht tarifanwendenden Arbeitgebern
§ 16 Öffentlicher Dienst
Entgelttransparenzgesetz
(Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern - EntgTranspG)
§ 16 Öffentlicher Dienst
Der Anspruch nach
§ 10
besteht auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach
§ 5 Absatz 2 Nummer 1 bis 5
in Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten.
Die §
§ 11
bis
14
sind sinngemäß anzuwenden.