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Abschnitt 5 - Rechtsfolgen und Strafen
§ 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
§ 52 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen
§ 53 Verringerung der Einspeisevergütung und des Mieterstromzuschlags
§ 53a Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Windenergieanlagen an Land
§ 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen
§ 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung
§ 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen
§ 55 Pönalen
§ 55a Erstattung von Sicherheiten
Erneuerbare-Energien-Gesetz
(Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien - EEG 2017)
§ 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung
Der anzulegende Wert verringert sich für Strom, der durch ein Netz durchgeleitet wird und der von der Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz befreit ist, um die Höhe der pro Kilowattstunde gewährten Stromsteuerbefreiung.