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Abschnitt 5 - Rechtsfolgen und Strafen
§ 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
§ 52 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen
§ 53 Verringerung der Einspeisevergütung und des Mieterstromzuschlags
§ 53a Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Windenergieanlagen an Land
§ 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen
§ 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung
§ 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen
§ 55 Pönalen
§ 55a Erstattung von Sicherheiten
Erneuerbare-Energien-Gesetz
(Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien - EEG 2017)
§ 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen
Der anzulegende Wert für Strom, für den dem Anlagenbetreiber ein Regionalnachweis ausgestellt worden ist, verringert sich bei Anlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt ist, um 0,1 Cent pro Kilowattstunde.