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Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Landwirtschaftliche Tätigkeit
§ 2a Dauergrünland
§ 3 Niederwald mit Kurzumtrieb
§ 4 Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
(Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - DirektZahlDurchfV)
§ 3 Niederwald mit Kurzumtrieb
Die für Niederwald mit Kurzumtrieb in Betracht kommenden Gehölzarten, einschließlich der Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen sind in Anlage 1 festgelegt.