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Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Landwirtschaftliche Tätigkeit
§ 2a Dauergrünland
§ 3 Niederwald mit Kurzumtrieb
§ 4 Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
(Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - DirektZahlDurchfV)
§ 4 Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen
Direktzahlungen werden im Fall des Artikels 10 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 nicht gewährt.