Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschließt über

1. die Höhe der Umlagen und Beiträge;

2. den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;

3. die Entlastung des Vorstands;

4. die Änderung der Satzung;

5. den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;

6. die Auflösung des Forstbetriebsverbands;

7. die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.