Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Antragsverfahren
§ 3 Vorlage und Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Beweismitteln
§ 4 Prüfkriterien, Anforderungen, sachliche Geltungsbereiche
§ 5 Form der Entscheidungen; Anhörungspflicht
§ 6 Mitwirkungsobliegenheit des Antragstellers
§ 7 Veröffentlichung von Zertifikaten und Anerkennungen
BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung
(Verordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - BSIZertV)
§ 2 Antragsverfahren
Anträge müssen schriftlich eingereicht werden und den Namen und die Anschrift des Antragstellers sowie das Datum des Antrags enthalten.