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Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Antragsverfahren
§ 3 Vorlage und Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Beweismitteln
§ 4 Prüfkriterien, Anforderungen, sachliche Geltungsbereiche
§ 5 Form der Entscheidungen; Anhörungspflicht
§ 6 Mitwirkungsobliegenheit des Antragstellers
§ 7 Veröffentlichung von Zertifikaten und Anerkennungen
BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung
(Verordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - BSIZertV)
§ 1 Anwendungsbereich
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) erteilt Zertifikate und Anerkennungen gemäß
§ 9 des BSI-Gesetzes
nach dieser Verordnung.