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Erster Teil - Der Rechtsanwalt
§ 1 Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege
§ 2 Beruf des Rechtsanwalts
§ 3 Recht zur Beratung und Vertretung
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 2 Beruf des Rechtsanwalts
(1)
Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus.
(2)
Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.