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- - Kleinbrennereien
§ 34
§ 35
Branntweinmonopolgesetz
(Gesetz über das Branntweinmonopol - BranntwMonG)
§ 34
Die Erzeugung von Brennereien ohne Brennrecht gilt als innerhalb des Brennrechts hergestellt, wenn sie in einem Betriebsjahr zehn Hektoliter Weingeist nicht übersteigt.