Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
a) - Darlehen
§ 6 Anderweitige Beschaffung von Geldmitteln
§ 7 Tatsächliche Voraussetzungen für das Darlehen
§ 8 Höhe des Darlehens
§ 9 Unmöglichkeit der Sicherung
§ 10 Zusätzliches Darlehen
§ 11 Darlehen für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
§ 6 Anderweitige Beschaffung von Geldmitteln
Der Verfolgte kann sich die Geldmittel auch dann nicht anderweitig beschaffen (
§ 69 Abs. 1 BEG
), wenn er sie nur zu Bedingungen erhalten kann, die für ihn wirtschaftlich nicht tragbar sind.