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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Regelung durch Gesetz
§ 3 Anspruch auf Besoldung
§ 3a Besoldungskürzung
§ 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
§ 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
§ 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
§ 7 Vorschuss während der Familienpflegezeit und Pflegezeit, Verordnungsermächtigung
§ 7a Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
§ 7b Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand in besonderen Fällen
§ 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
§ 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
§ 9a Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
§ 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
§ 11 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 12 Rückforderung von Bezügen
§ 13 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen
§ 14 Anpassung der Besoldung
§ 14a Versorgungsrücklage
§ 15 Dienstlicher Wohnsitz
§ 16 Amt, Dienstgrad
§ 17 Aufwandsentschädigungen
§ 17a Zahlungsweise
§ 17b Lebenspartnerschaft
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
§ 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
Erhält ein Beamter, Richter oder Soldat Sachbezüge, so werden diese unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Wertes mit einem angemessenen Betrag auf die Besoldung angerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist.