1. | für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte | |
| a) | mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr | 100 Euro, |
| b) | mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr | 100 Euro, |
2. | für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte | |
| a) | für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten | 96 Euro, |
| b) | für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten | 93 Euro, |
3. | für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung | 98 Euro, |
4. | für die Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte | 80 Euro, |
5. | für die Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte | 70 Euro. |