Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Erster Abschnitt - Steuerpflichtiger
§ 33 Steuerpflichtiger
§ 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter
§ 35 Pflichten des Verfügungsberechtigten
§ 36 Erlöschen der Vertretungsmacht
Abgabenordnung (AO)
§ 35 Pflichten des Verfügungsberechtigten
Wer als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt, hat die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters (
§ 34 Abs. 1
), soweit er sie rechtlich und tatsächlich erfüllen kann.