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Zweiter Abschnitt - Steuerliche Begriffsbestimmungen
§ 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen
§ 4 Gesetz
§ 5 Ermessen
§ 6 Behörden, öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, Finanzbehörden
§ 7 Amtsträger
§ 8 Wohnsitz
§ 9 Gewöhnlicher Aufenthalt
§ 10 Geschäftsleitung
§ 11 Sitz
§ 12 Betriebstätte
§ 13 Ständiger Vertreter
§ 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
§ 15 Angehörige
Abgabenordnung (AO)
§ 11 Sitz
Den Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist.