Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Unterabschnitt 2 - Rebflächenerhebung
§ 70 Erhebungsart und Periodizität
§ 71 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Agrarstatistikgesetz
(Gesetz über Agrarstatistiken - AgrStatG)
§ 70 Erhebungsart und Periodizität
Die Rebflächenerhebung wird allgemein in jedem Jahr durchgeführt.