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Titel 3 - Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
§ 864 Gegenstand der Immobiliarvollstreckung
§ 865 Verhältnis zur Mobiliarvollstreckung
§ 866 Arten der Vollstreckung
§ 867 Zwangshypothek
§ 868 Erwerb der Zwangshypothek durch den Eigentümer
§ 869 Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
§ 870 Grundstücksgleiche Rechte
§ 870a Zwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk
§ 871 Landesrechtlicher Vorbehalt bei Eisenbahnen
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 870 Grundstücksgleiche Rechte
Auf die Zwangsvollstreckung in eine Berechtigung, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, sind die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Grundstücke entsprechend anzuwenden.