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Titel 4 - Verfahren vor dem Einzelrichter
§ 348 Originärer Einzelrichter
§ 348a Obligatorischer Einzelrichter
§ 349 Vorsitzender der Kammer für Handelssachen
§ 350 Rechtsmittel
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 350 Rechtsmittel
Für die Anfechtung der Entscheidungen des Einzelrichters (§
§ 348
,
348a
) und des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen (
§ 349
) gelten dieselben Vorschriften wie für die Anfechtung entsprechender Entscheidungen der Kammer.