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Titel 2 - Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
§ 1112 Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
§ 1113 Übersetzung oder Transliteration
§ 1114 Anfechtung der Anpassung eines Titels
§ 1115 Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung
§ 1116 Wegfall oder Beschränkung der Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat
§ 1117 Vollstreckungsabwehrklage
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 1112 Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.
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