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Unterabschnitt 2 - Pflichten der beteiligten Zahlungsdienstleister
§ 22 Einleitung des Kontenwechsels über den empfangenden Zahlungsdienstleister
§ 23 Pflichten des übertragenden Zahlungsdienstleisters
§ 24 Abschluss des Kontenwechsels durch den empfangenden Zahlungsdienstleister
§ 25 Haftung bei Pflichtverletzungen
Zahlungskontengesetz
(Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - ZKG)
§ 25 Haftung bei Pflichtverletzungen
Der empfangende und der übertragende Zahlungsdienstleister haften dem Verbraucher für Schäden aus einer Verletzung ihrer Pflichten nach diesem und dem vorangegangenen Unterabschnitt als Gesamtschuldner nach den allgemeinen Vorschriften.