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Unterabschnitt 2 - Vergleichswebsites
§ 16 Zertifizierung als Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz, Berechtigung zur Führung dieser Bezeichnung sowie zur Verwendung des Zertifizierungssymbols
§ 17 Anforderungen an Vergleichskriterien
§ 18 Weitere Anforderungen an Vergleichswebsites
§ 19 Verordnungsermächtigung; Verwaltungsvorschriften
Zahlungskontengesetz
(Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - ZKG)
§ 16 Zertifizierung als Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz, Berechtigung zur Führung dieser Bezeichnung sowie zur Verwendung des Zertifizierungssymbols