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Abschnitt 4 - Schlussvorschrift
§ 7 Inkrafttreten
Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz
(Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten - ZKDSG)
§ 7 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.