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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz
(Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten - ZKDSG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck des Gesetzes ist es, Zugangskontrolldienste gegen unerlaubte Eingriffe zu schützen.