Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 3 - Übergangsbestimmungen
§ 10 Übergangszeitraum
§ 11 Besteuerung nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften
§ 12 Einnahmen
§ 13 Ausnahmen vom Quellensteuerverfahren
§ 14 Vermeidung der Doppelbesteuerung
§ 15 Umlauffähige Schuldtitel
Zinsinformationsverordnung
(Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen - ZIV)
§ 12 Einnahmen
Das Bundeszentralamt für Steuern nimmt den der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteil aus der Erhebung von Quellensteuern durch die Staaten Belgien, Luxemburg und Österreich entgegen.