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Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zielsetzung
§ 2 Definition des wirtschaftlichen Eigentümers
§ 3 Ermittlung von Identität und Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers
§ 4 Definition der Zahlstelle
§ 5 Definition der zuständigen Behörde
§ 6 Definition der Zinszahlung
§ 7 Räumlicher Geltungsbereich
Zinsinformationsverordnung
(Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen - ZIV)
§ 1 Zielsetzung
Die inländischen Zahlstellen haben die für die Durchführung dieser Verordnung notwendigen Aufgaben unabhängig davon wahrzunehmen, wo der Schuldner der den Zinsen zugrunde liegenden Forderung niedergelassen ist.