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Kapitel 1 - Organisation
§ 1 Zollfahndungsdienst
§ 2 Zentralstelle
Zollfahndungsdienstgesetz
(Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter - ZFdG)
§ 2 Zentralstelle
Das Zollkriminalamt ist die Zentralstelle für den Zollfahndungsdienst und ist darüber hinaus eine der Zentralstellen für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der Zollverwaltung.