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Abschnitt 5 - Gemeinsame Vorschriften
§ 9 Zahlungen im Clearingverfahren
§ 10 Erlöschen der Ansprüche
§ 11 Rechtsweg
§ 12 Anwendung
Zerlegungsgesetz (ZerlG)
§ 11 Rechtsweg
Für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten auf Grund dieses Gesetzes ist der Finanzrechtsweg gegeben.