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Abschnitt 4 - Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 11 Geheimhaltung
§ 12 Nutzung allgemein zugänglicher Quellen
§ 13 Datenübermittlungen
§ 14 Kosten
§ 15 Löschung
§ 16 Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen
Zensusvorbereitungsgesetz 2011
(Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 - ZensVorbG 2011)
§ 12 Nutzung allgemein zugänglicher Quellen
Für Zwecke dieses Gesetzes können die statistischen Ämter des Bundes und der Länder auch Angaben aus allgemein zugänglichen Quellen verwenden.