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Zweiter Abschnitt - Errichtungsverfahren
§ 11 Einleitung des Errichtungsverfahrens
§ 12 Vorarbeiten
§ 13 Feststellung der Beteiligten, Stimmenzahl
§ 14 Bekanntmachung des Vorhabens, Verhandlungstermin
§ 15 Beschlußfassung
§ 16 Errichtung von Amts wegen
§ 17 Überleitung eines Errichtungsverfahrens
§ 18 Entscheidung über Anträge und Einwendungen eines Beteiligten
§ 19 Änderung der Errichtungsunterlagen
§ 20 Erste Berufung der Organe
§ 21 Verfahrenskosten
Wasserverbandsgesetz
(Gesetz über Wasser- und Bodenverbände - WVG)
§ 20 Erste Berufung der Organe
Nach der Entstehung des Verbands sorgt die Aufsichtsbehörde für die erste Berufung der Organe des Verbands.