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Teil 5 - Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 68 Übergangsbestimmungen für die Eigenkapitalausstattung und -berechnung
§ 69 Inkrafttreten
Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung
(Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung - WuSolvV)
§ 69 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1.
Januar 2014 in Kraft.