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Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 59 Begriffsbestimmung
Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung
(Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung - WuSolvV)
§ 59 Begriffsbestimmung
Ein operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, von Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten.
Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein.