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Unterabschnitt 1 - Anrechnung von Verbriefungspositionen, Begriffsbestimmungen
§ 45 Anrechnung der risikogewichteten KSA-Positionswerte für Verbriefungspositionen
§ 46 Verbriefungstransaktion
§ 47 Verbriefungspositionen, Verbriefungstranchen
§ 48 Verbrieftes Portfolio
§ 49 Originator, Sponsor, Investor
§ 50 Sonstige Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung
(Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung - WuSolvV)
§ 48 Verbrieftes Portfolio
Ein durch eine Verbriefungstransaktion verbrieftes Portfolio ist die Gesamtheit derjenigen Adressenausfallrisikopositionen, deren Adressenausfallrisiko durch diese Verbriefungstransaktion übertragen werden soll.