Der marktbewertete Wiedereindeckungsaufwand ist

1. der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand nach § 39 zuzüglich

2. der künftig zu erwartenden Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands nach § 40, wenn es sich nicht um einen währungsgleichen Zinsswap ohne Festzinsteil handelt.