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Abschnitt 4 - Übernahmeangebote
§ 29 Begriffsbestimmungen
§ 30 Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung
§ 31 Gegenleistung
§ 32 Unzulässigkeit von Teilangeboten
§ 33 Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft
§ 33a Europäisches Verhinderungsverbot
§ 33b Europäische Durchbrechungsregel
§ 33c Vorbehalt der Gegenseitigkeit
§ 33d Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen
§ 34 Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
§ 32 Unzulässigkeit von Teilangeboten
Ein Übernahmeangebot, das sich nur auf einen Teil der Aktien der Zielgesellschaft erstreckt, ist unbeschadet der Vorschrift des
§ 24
unzulässig.