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Abschnitt 4 - Schlussvorschriften
§ 12 Übergangsregelung
§ 13 Inkrafttreten
WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung
(Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsmitarbeiter, in der Finanzportfolioverwaltung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance- Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 87 des Wertpapierhandelsgesetzes - WpHGMaAnzV)
§ 13 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1.
November 2012 in Kraft.