Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
4. Abschnitt - Strafbestimmungen
§ 34 Depotunterschlagung
§ 35 Unwahre Angaben über das Eigentum
§ 36 Strafantrag
§ 37 Strafbarkeit im Falle der Zahlungseinstellung oder des Insolvenzverfahrens
Depotgesetz
(Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren - DepotG)
§ 36 Strafantrag
Ist in den Fällen der §
§ 34
und
35
durch die Tat ein Angehöriger (
§ 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs
) verletzt, so wird sie nur auf Antrag verfolgt.