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Siebenter Abschnitt - Schlußvorschriften
§ 38
§ 39
§ 40
§ 41
Wertpapierbereinigungsschlußgesetz
(Viertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes - WPapBerSchlG)
§ 41
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.