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Teil 3 - Schlussbestimmungen
§ 10 Übergangsvorschriften
§ 11 Inkrafttreten
Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung
(Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung - WPAnrV)
§ 11 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.