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Vierter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 40 Berechnung der Fristen
§ 41 Berlin-Klausel
§ 42 Inkrafttreten
Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz
(Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes - WOSprAuG)
§ 40 Berechnung der Fristen
Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §
§ 186
bis
193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
entsprechende Anwendung.