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3. - Wohnbau-Sparverträge
§ 4 Allgemeine Sparverträge
§ 5 Rückzahlungsfrist bei allgemeinen Sparverträgen
§ 6 Sparverträge mit festgelegten Sparraten
§ 7 Rückzahlungsfrist bei Sparverträgen mit festgelegten Sparraten
§ 8 Unterbrechung von Sparverträgen mit festgelegten Sparraten
§ 9 Vorzeitige Rückzahlung
§ 10 Verwendung der Sparbeiträge
§ 11 Anzeigepflicht
§ 12 Übertragung und Umwandlung von Sparverträgen
Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (WoPDV 1982)
§ 7 Rückzahlungsfrist bei Sparverträgen mit festgelegten Sparraten
Die auf Grund eines Sparvertrags mit festgelegten Sparraten eingezahlten Sparbeiträge dürfen ein Jahr nach dem Tag der letzten Einzahlung, jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem letzten regelmäßigen Fälligkeitstag, zurückgezahlt werden.