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IV. Teil - Ergänzende Bestimmungen
§ 59 (weggefallen)
§ 60 (weggefallen)
§ 61
§ 62 Übergangsvorschrift
§ 63 Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse
§ 64 Inkrafttreten
Wohnungseigentumsgesetz
(Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht - WoEigG)
§ 64 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.