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Zweiter Abschnitt - Bindungen des Verfügungsberechtigten
§ 4 Überlassung an Wohnberechtigte
§ 5 Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
§ 5a Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
§ 6
§ 7 Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, Erhaltung der Mietwohnnutzung, Kooperationsverträge
§ 8 Kostenmiete
§ 8a Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
§ 8b Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
§ 9 Einmalige Leistungen
§ 10 Einseitige Mieterhöhung
§ 11 Kündigungsrecht des Mieters
§ 12
Wohnungsbindungsgesetz
(Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen - WoBindG)
§ 5 Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
Die Bescheinigung über die Wohnberechtigung (Wohnberechtigungsschein) wird in entsprechender Anwendung des
§ 27 Abs. 1 bis 5 des Wohnraumförderungsgesetzes
erteilt.