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Abschnitt 4 - Geschäftsführung des Werkstattrats
§ 31 Vorsitz des Werkstattrats
§ 32 Einberufung der Sitzungen
§ 33 Sitzungen des Werkstattrats
§ 34 Beschlüsse des Werkstattrats
§ 35 Sitzungsniederschrift
§ 36 Geschäftsordnung des Werkstattrats
§ 37 Persönliche Rechte und Pflichten der Mitglieder des Werkstattrats
§ 38 Sprechstunden
§ 39 Kosten und Sachaufwand des Werkstattrats
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO)
§ 36 Geschäftsordnung des Werkstattrats
Der Werkstattrat kann sich für seine Arbeit eine schriftliche Geschäftsordnung geben, in der weitere Bestimmungen über die Geschäftsführung getroffen werden.