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Unterabschnitt 2 - Vorbereitung der Wahl
§ 13 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 14 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 15 Erstellung der Liste der Wahlberechtigten
§ 16 Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten
§ 17 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
§ 18 Wahlausschreiben
§ 19 Wahlvorschläge
§ 20 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO)
§ 15 Erstellung der Liste der Wahlberechtigten
Der Wahlvorstand stellt eine Liste der Wahlberechtigten auf.
Die Wahlberechtigten sollen mit dem Familiennamen und dem Vornamen, erforderlichenfalls dem Geburtsdatum, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden.