(1) Die Bestellung erlischt durch 1. Tod, 2. Verzicht, 3. unanfechtbare Ausschließung aus dem Beruf.
1. Tod,
2. Verzicht,
3. unanfechtbare Ausschließung aus dem Beruf.
(2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer zu erklären.