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3. - Die Rechtsmittel
§ 104 Beschwerde
§ 105 Berufung
§ 106 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen
§ 107 Revision
§ 107a Einlegung der Revision und Verfahren
§ 108 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Wirtschaftsprüferordnung
(Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer - WiPrO)
§ 108 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.