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Abschnitt 7 - Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
§ 82 Maßnahmenprogramm
§ 83 Bewirtschaftungsplan
§ 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
§ 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen
§ 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen
§ 87 Wasserbuch
§ 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung
Wasserhaushaltsgesetz
(Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - WHG)
§ 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen
Die zuständigen Behörden fördern die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne.