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Abschnitt 6 - Hochwasserschutz
§ 72 Hochwasser
§ 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
§ 74 Gefahrenkarten und Risikokarten
§ 75 Risikomanagementpläne
§ 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
§ 77 Rückhalteflächen, Bevorratung
§ 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
§ 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
§ 78b Risikogebiete außerhalb von
§ 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten
§ 78d Hochwasserentstehungsgebiete
§ 79 Information und aktive Beteiligung
§ 80 Koordinierung
§ 81 Vermittlung durch die Bundesregierung
Wasserhaushaltsgesetz
(Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - WHG)
§ 81 Vermittlung durch die Bundesregierung
Können sich die Länder bei der Zusammenarbeit im Rahmen dieses Abschnitts über eine Maßnahme des Hochwasserschutzes nicht einigen, vermittelt die Bundesregierung auf Antrag eines Landes zwischen den beteiligten Ländern.